Ab 1. März: Corona-Regeln entfallen

Datum

1. März 2023

Kategorie

Allgemein

Zum 1. März 2023 läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW aus. Damit enden die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Wir erklären, was dies für unsere Einrichtungen bedeutet.

Gibt es weiterhin eine Maskenpflicht?

Eine Maskenpflicht besteht nur noch für Besucher (bis 07.04.2023) – für Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr.

Es ergeht jedoch die Empfehlung, auch weiterhin – insbesondere bei körperlicher Nähe – eine Maske zu tragen. Mitarbeitern werden weiterhin FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.

Gibt es weiterhin eine Testpflicht?

Nein, Patienten müssen bei der Anreise weder einen Test vorlegen noch werden sie von uns getestet. Das gleiche gilt für Besucher.

Auch die Testpflicht für Mitarbeiter entfällt, d.h. es werden seitens des Arbeitgebers keine Tests mehr zur Verfügung gestellt und auch Ergebnisse nicht mehr erfasst.

Mitarbeiter mit positivem Corona-Test

Bei symptomatischen Verläufen besteht die Möglichkeit der Vorlage einer AU-Bescheinigung. Bei Verläufen ohne Symptome besteht die Pflicht zur Arbeitsaufnahme, wobei eine FFP2-Maske getragen werden muss.

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